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01.01.2020 - Was ist neu in der neuen Pfarrei St. Blasius

von Peter Gröschen

1. Es gibt ein zentrales Pfarrbüro.
Zur Vereinfachung der vielfachen Arbeitsvorgänge gibt es ein Zentrales Pfarrbüro, in dem alle Pfarrsekretärinnen nach Arbeitsbereichen arbeiten. Im Frontoffice werden Telefonate angenommen, Besucher empfangen und Emails beantwortet. Im Backoffice werden die pfarramtlichen Arbeitsfelder von den zuständigen Personen bearbeitet.
Vorläufig hat das zentrale Pfarrbüro seinen Standort im Pfarrhaus zu Waldbrunn-Lahr, Hauser Weg 3, Telefon: (06479) 325. Die Öffnungszeiten sind: Mo, Di 9 – 12 Uhr u. 15 – 17 Uhr, Mi. 9 – 12 Uhr, Don.
9 – 11 Uhr u. 15 – 18 Uhr, Fr. 9 – 12 Uhr.
Darüberhinaus ist in Dorchheim und in den Dornburg-Gemeinden eine sog. Kontaktstelle für Büroangelegenheiten 1x die Woche geöffnet (in Frickhofen 2x die Woche). Zeiten stehen im Pfarrbrief.
Die Email-Adresse lautet: pfarrbuero@st-blasius.de.

2. Es gibt einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat und einen gemeinsamen Verwaltungsrat.
Der neue Pfarrgemeinderat hatte am 28. November seine konstituierende Sitzung. Jede frühere Kirchengemeinde hat je 2 Vertreter in das Gremium gewählt. Außer diesen hat der Jugendsprecher, Pfr. Beuler und Pfr. Kita als Vertreter des Pastoralteams Stimmrecht, insgesamt also 25 Personen.
Der neue Verwaltungsrat wird vom Pfarrgemeinderat gewählt. In diesem sitzen außer Pfr. Beuler als Vorsitzendem 12 Ehrenamtliche, angezielt aus allen früheren Kirchengemeinden.

3. In jeder früheren Kirchengemeinde soll es einen Ortsausschuss geben.
Dieser Ortsausschuss kann frei aus interessierten Gemeindemitgliedern gebildet werden. Er trägt dafür Sorge, dass vor Ort kirchliches Leben stattfindet, örtliche Veranstaltungen und Aktionen organisiert werden, Gemeinde vor Ort gestaltet wird. Jede frühere Kirchengemeinde heißt jetzt „Kirchort“ (ebenso die früheren Filialgemeinden). Jeder Ortsausschuss wählt eine/n Vorsitzende/n, der/die auch zu den Pfarrgemeinderatssitzungen eingeladen wird.

4. Von allen Kirchen der neuen Pfarrei trägt eine Kirche den Titel „Pfarrkirche“. Alle anderen Kirchengebäude heißen einfach „Kirche“.
Die Pfarrkirche der neuen Pfarrei ist die Kirche St. Martin in Frickhofen. Hier ist an jedem Wochenende garantiert eine Meßfeier sowie an allen gebotenen Feiertagen. Auch die anderen Kirchen bleiben Orte der Sakramentenspendung und behalten ihren Namenspatron.

5. Die bisher unterschiedlichen Gottesdienstzeiten am Wochenende werden vereinheitlicht.
Damit die Zelebranten ohne Zeitstress die Wege von einer Kirche zur anderen zurücklegen können, werden die Abstände zwischen den Sonntagsmessen vereinheitlicht. Die 1. Sonntagsmesse am Vormittag ist um 9 Uhr (Dorndorf, Fussingen, Hintermeilingen, Langendernbach) die zweite um 10.30 Uhr (Dorchheim, Hausen, Wilsenroth, alle 14 Tage Lahr). In Frickhofen beginnt die Vorabendmesse am Samstag um 17.30 Uhr, in Ellar und in Thalheim um 18.00 Uhr, in Lahr (alle 14 Tage) um 18.30 Uhr.

6. Für Taufgottesdienste werden überall sog. Taufsonntage eingerichtet.
Taufgottesdienste werden in Zukunft überall sonntags gefeiert, in der Regel um 14.30 Uhr. Für die verschiedenen Tauforte werden bestimmte Sonntage festgelegt, an denen in diesem Ort Taufen stattfinden. Bei fehlenden Anmeldungen können Ort und Termin getauscht werden.

7. Beerdigungen können nicht mehr jeden Tag stattfinden.
Kein Arbeitnehmer hat eine (ständige) 7-Tage-Woche. Auch die Hauptamtlichen in der Pastoral, die am Wochenende Dienst tun, brauchen einen dienstfreien Tag, wo Gelegenheit besteht, private Angelegenheiten zu erledigen. Damit einheitlich 1 Tag in der Woche von Terminen möglichst freigehalten wird, können montags keine Beerdigungen mehr stattfinden. Ebenso ist der Samstag von Beerdigungen freizuhalten, unter anderem damit die Zelebranten der Vorabend- und Sonntagsmessen sich in Ruhe auf die inhaltliche Vorbereitung der Predigt und der Gottesdienste konzentrieren können. Denn diese bilden den Höhepunkt der ganzen Woche und bedürfen einer guten Vorbereitung. Darum finden Beerdigungen in der Regel von Dienstag bis Freitag statt. Nur in gut begründeten Ausnahmesituationen kann von dieser Regel abgewichen werden.

8. Die feste Ortskirchensteuer wird abgeschafft.
Die Gemeinden, in denen zur Grundsteuer Veranlagte bisher einen Bescheid zur Ortskirchensteuer bzw. zum Kirchgeld erhalten haben, verzichten ab 2020 auf diese Möglichkeit. Stattdessen werden in allen Gemeinden alle volljährigen Kirchenmitglieder um eine Spende gebeten, die zur Hälfte für Ausgaben der neuen Pfarrei und zur anderen Hälfte für Ausgaben im eigenen Ort verwendet wird.

9. Kirchweih- und Patronatsfeste bleiben erhalten
Die Kirchweih- und Patronatsfeste sollen in allen Ortschaften wie bisher an den gewohnten Terminen und in der ortsüblichen Form gefeiert werden.

Genauere Angaben en detail entnehmen Sie der Gründungsvereinbarung der neuen Pfarrei, die auf unserer Homepage www.st-blasius.de online gestellt ist.

Pfarrer Frank-Peter Beuler

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